Zum Ende des Geschäftsjahres müssen viele Unternehmen alles zählen, was sie auf Lager haben. In Deutschland verpflichtet § 240 HGB Kaufleute, zum Schluss jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen, und andere Länder haben ähnliche Regeln für den Jahresabschluss.
Gezählt wird meist an ein oder zwei Tagen, mit zusätzlichen Helfern, Zähllisten und einem langen Abend, an dem die Ergebnisse in eine Tabelle getippt werden. Handschrift wird falsch gelesen, Listen gehen verloren, und Zahlen werden doppelt oder gar nicht erfasst.
Erfasst jede zählende Person Barcode und Menge direkt auf einem Smartphone, entfällt das Abtippen. Übrig bleiben die Planung der Zonen, das Zählen und das Zusammenführen der Dateien.